Page 68 - Gemeinde Aschheim Bürgerinfo
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    GEMEINDE ASCHHEIM Umweltschutz Hinweise zu Rest- und Biomüll und dem „Gelben Sack“
Restmüll: 14-tägige Leerung
Jedes Grundstück muss an die öf- fentliche Abfallentsorgung der Ge- meinde Aschheim angeschlossen sein.
Wie bekomme ich eine Mülltonne?
Die Bestellung einer neuen Tonne erfolgt über die Gemeindeverwal- tung.
Die Auslieferung der Restmüll- und Biotonnen findet immer zum 01. des Monats statt. Deshalb muss die Bestellung der Tonnen immer bis zum 20. des Vormonats bei der Ge- meinde eingegangen sein – ansons- ten kann die Tonne erst im darauf- folgenden Monat ausgeliefert werden. Die Bestellung der 1.100 l Papier- oder Leichtverpackungston- nen hat bis zum 15. des Vormonats zu erfolgen.
Die Anmeldung kann nur der Eigen- tümer vornehmen.
Das Antragsformular finden Sie als PDF-Datei unter: www.aschheim.de → Gemeinde & Leben → Umweltschutz → Abfall- wirtschaft
Welche Größe benötige ich?
Für Privathaushalte (Haupt- und Nebenwohnsitz):
❙ bis einschließlich 6 Personen 80 l
❙ bis einschließlich 8 Personen 120 l
❙ bis einschließlich 16 Personen 240 l
❙ für jede weitere Person 7,5 l / Wo-
che bei 14-tägiger Leerung Folgende Behältnisse werden ge- stellt:40l,60l,80l,120l,240l, 1.100 l
Für Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige Ar- beitsstätten gelten folgende Richt- werte (bei wöchentlicher Leerung): ❙ Krankenhäuser, Kliniken und ähn-
liche Einrichtungen 7,5 l pro Bett ❙ Schulen, Kindereinrichtungen und ähnl. Einrichtungen 1,0 l pro
Kind / Aufsichtspersonal
❙ Öffentliche Verwaltungen, Geld- institute und ähnl. Einrichtungen
4,0 l pro Beschäftigten
❙ Gaststättenbetriebe, Imbisse und
ähnl. Einrichtungen 10,0 l pro Be-
schäftigten/Inhaber
❙ Beherbergungsbetriebe, Hotels
und ähnl. Einrichtungen 5,0 l pro
Bett
❙ Sonstiges 10,0 l pro Beschäftigten
Achtung! Bei 14-tägiger Leerung
verdoppelt sich diese Restmüllka-
pazität.
Folgende Behältnisse werden ge-
stellt:40l,60l,80l,120l,240l,
240 l. Die Biotonne wird von Mai bis Oktober wöchentlich und von No- vember bis April 14-tägig geleert.
Was gehört in die Biotonne?
In die Biotonne dürfen folgende Ma- terialien gegeben werden:
❙ Obst, Salat und Gemüseabfälle
❙ Küchenabfälle
❙ Verdorbene Lebensmittel ❙ Fisch, Fleisch
❙ Tee, Kaffeesatz und -filter
❙ Brot- und Gebäckreste
❙ Topf- und Schnittblumen, kranke
Pflanzen
❙ Unkräuter, Moos, Fallobst
❙ kleine Mengen (max. 10l / Haus-
halt) angetrockneter Rasen-
schnitt und Laub
❙ Papiertaschentücher, Handtü-
cher aus Papier, Küchenpapier
❙ Zeitungspapier zum Einwickeln, jedoch kein Hochglanzpapier
Das gehört NICHT in die Biotonne, sondern in die Restmülltonne:
❙ Asche
❙ Eierschalen und Nussschalen
❙ Holzspäne von unbehandeltem Holz
❙ Kleintierstreu
❙ Staubsaugerbeutel, Kehricht ❙ Windeln und Hygieneartikel ❙ Zigarettenkippen
❙ Katzenstreu, Hundekot
 1.100 l ❙ bis einschließlich 2 Personen 40 l
❙ bis einschließlich 4 Personen 60 l
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Biotonne: 7-/14-tägige Leerung
Für jede private Haushaltung ist 1 Biomüllbehälter, Mindestvolu- men 60 l, aufzustellen. Durch die Nutzung der Biotonne wird eine Reduzierung des Restmülls erreicht. Folgende Behältnisse werden zur Verfügung gestellt: 60 l, 80 l, 120 l,
  





































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