Page 9 - Gemeinde Aschheim Bürgerinfo
P. 9

    Rathaus & Bürgerservice
GEMEINDE ASCHHEIM
Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungs- kreises, soweit sie nicht ausdrück- lich beschließenden Ausschüssen übertragen sind oder aufgrund Ge- setzes bzw. Übertragung durch den Gemeinderat in die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters
fallen.
Der erste Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat. Er bereitet die Beratungsgegenstände vor, be- ruft die Sitzungen ein und leitet sie. Gemeinderatsmitglieder üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge nicht gebun- den.
Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertrage- nen Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des Ge- meinderats vorzubereiten und ei- nen Beschlussvorschlag zu unter- breiten. Berührt eine Angelegenheit das Arbeitsgebiet mehrerer vorbe- ratender Ausschüsse, können diese zu gemeinsamen Sitzungen zusam- mentreten.
Es wurden folgende vorberatende Ausschüsse gebildet:
1. Verwaltungs- und Sozialaus-
schuss (inkl. Ferienausschuss)
2. Finanz-, Grundstücks-, Wirt- schaftsförderungs- und Vereins-
ausschuss
3. Bau- und Planungsausschuss
4. Umwelt-, Energie- und Mobili-
tätsausschuss
5. Rechnungsprüfungsausschuss Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom Gemeinderat bestimmtes Gemein- deratsmitglied. Den Vorsitz im Rech- nungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Aus- schussmitglied.
Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, soweit nicht Rück- sichten auf das Wohl der Allgemein- heit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.
Sie beginnen in der Regel um 19.30 Uhr.
 Stand: Juni 2020
7
 















































































   7   8   9   10   11