Page 25 - Aschheim jahresrückblick
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LEBEN TRADITION ENTWICKLUNG
BESTÄTIGUNG DER GEMEINDE
RECHTSANWALT GIBT ERGEBNIS DER STRASSENPRÜFUNG BEKANNT
Im Feststadl wurde den Bürgern das Prüfergebnis der Straßenersterschließung vorgestellt.
18. Juli 2020
zustehenden Gelder auch einzuho- len.
Die Abrechnung der geballten Erster- schließung von Straßen in Aschheim und Dornach ist schon länger ein Thema in der Gemeinde. Bei einem Bürgerentscheid wurde erst der Er- lass von einem Drittel der Anlieger- beiträge bei der Erschließung der seit 25 Jahren bestehenden Altstraßen beschlossen. Nach einer bayerischen Gesetzesänderung hat der Gemein- derat die Beiträge für die nach 2018 ersterschlossenen Altstraßen gänz- lich gestrichen. Und mit der nun er- folgten Prüfung des Rechtsanwalts ist klar, dass die Bürger der 18 davor gebauten Straßen ihre bereits gezahl- ten Beträge nicht mehr zurückbe- kommen.
Die Gemeinde Aschheim hat eine Liste der Straßen und deren Ergeb- nisse sowie sämtliche Gutachten im Internet veröffentlicht. Zu finden sind diese auf der Homepage unter folgendem Link: www.aschheim.de/de/rathaus- buergerservice/buergerservice/ abgabensteuerngebuehrenbeitraege/ beitraege
Rechtsanwalt Guido Morber stellte der Gemeinde ein sehr gutes Zeugnis aus.
Es war ein langer Vortrag und am Ende waren die Fakten ernüchternd für die knapp 50 Bürger aus Asch- heim und Dornach, die den Weg in den Feststadl gefunden hatten. Gui- do Morber, Rechtsanwalt für Verwal- tungsrecht, hatte in der Gemeinde Aschheim 18 Straßen überprüft auf eine erstmalige Erschließung in der Vergangenheit, von der Anliegerbei- träge der vergangenen Jahre abhän- gen. Morber ging richtig in die Tiefe und kam zu dem Ergebnis, dass die Beitragserhebung durch die Verwal- tung bei den betroffenen Straßen rechtmäßig erfolgt ist.
Guido Morber hatte bei den 18 Stra- ßen alte Verträge wie Fotos gesichtet, die gemeindlichen Erschließungsbei- tragssatzungen intensiv analysiert und auch in vorangegangenen Gut- achten des kommunalen Prüfungs- verbandes Fehler gefunden. Am Ende „eines unheimlich komplexen und unheimlich fehleranfälligen Themas“ lobte er vor allem die Gemeindever- waltung: „Die Gemeinde hat sehr gut gearbeitet und die Aktenführung ist die von Profis. Die Verwaltung hat gewissenhaft gearbeitet und glauben Sie mir, dass das die Ausnahme ist.“ Er prüfte mit dem Grundsatz „Im Zweifel für den Anlieger“ und kam
doch zur Bestätigung der gemeindli- chen Ergebnisse in dem schon lange andauernden Prozess.
Nach dem Vortrag entwickelte sich eine große Diskussion der Anlie- ger mit dem Rechtsanwalt, der sich mit Straßenerschließungen in ganz Bayern schon befasst hat. „Straßen- ausbaurecht hat nichts mit Vernunft zu tun“, sagte Guido Morber und bestätigte den Bürgern, dass „die Amtssprache gänglerisch und zu- weilen aggressiv wirkt“. Die Ver- waltung müsse aber nach Recht und Gesetz entscheiden. Und er lobte die Aschheimer für das Verfahren: „Mir ist keine andere Gemeinde bekannt, die so einen Aufwand betreibt, um die kommunalpolitischen Wogen zu glätten.“
Ein Bürger stellte die grundsätzliche Frage, warum Aschheim die nach- träglichen Ersterschließungen vor dem Verjährungsdatum im April 2021 so konsequent betrieben habe im Gegensatz zu den Nachbar- kommunen: „Was ist denn nun die Rechtslage?“ Hier sagte Morber, dass der Bürger grundsätzlich den rechtli- chen Anspruch auf eine zeitgemäße Straße zu seinem Anwesen habe. Der Gemeinderat habe die Verpflichtung wie die Führung eines Unterneh- mens, die laut Gesetz der Kommune