Wohnungsbauförderung für Einheimische, junge Familien, junge Leute und Senioren

Die Wohnungsbauförderung für Einheimische, junge Familien, junge Leute und Senioren stellt in der Gemeinde Aschheim ein Kernstück des gemeindlichen Handelns dar. Hierzu wurde das sogenannte „Aschheimer Modell“ in den Jahren 1985/86 entwickelt.

Folgende Bereiche werden in diesem Programm angeboten:

Watzmannstraße 20 und 30
85609 Aschheim


Der erste Bauabschnitt für das Betreute Wohnen wurde am 01.02.2001 an die Mieter übergeben. 2006 und 2009 folgten Erweiterungsbauten. Die Küche mit Speisesaal kann ebenfalls seit Dezember 2009 genutzt werden und wird durch den Mahlzeitendienst der Nachbarschaftshilfe Aschheim-Dornach e. V. betreut.

Die 97 Wohnungen im Betreuten Wohnen teilen sich wie folgt auf:

  • 2 Ein-Zimmer-Wohnungen
  • 52 Zwei-Zimmer-Wohnungen für 1 Person geeignet (Wohnungsgröße ca. 46 m² bis 52 m²)
  • 36 Zwei-Zimmer-Wohnungen für 1 bis 2 Personen geeignet (Wohnungsgröße ca. 54 m² bis 67 m²)
  • 7 Drei-Zimmer-Wohnungen für 2 Personen geeignet (Wohnungsgröße 64 m² bis 83 m²

Das Belegungsrecht für alle Wohnungen liegt bei der Gemeinde Aschheim. Wohnungen im Betreuten Wohnen können nur an einheimische Bürger (fünf Jahre Hauptwohnsitz in der Gemeinde) und deren nächste Angehörige vergeben werden. Bewerbungen von Aschheimer und Dornacher Senioren werden bei Freiwerden einer Wohnung vorrangig vor Bewerbungen für Angehörige berücksichtigt.
Alle Wohnungen sind barrierefrei zugänglich und verfügen über Balkon oder Terrasse sowie eine eingebaute Küche. Ein Teil der Wohnungen ist behindertengerecht ausgestattet.

Für ein Beispiel einer Wohnung (Wohnungsplan und Mietpreis) mit ca. 60 m² klicken Sie bitte hier.

Alle Auskünfte zum Betreuten Wohnen sowie die Antragsformulare und Vergaberichtlinien erhalten Sie im Rathaus:
SG Wohnungsbauförderung
Saturnstraße 48
85609 Aschheim
Telefon: 0 89/90 99 78-40
E-Mail: wohnungsbaufoerderung(@)aschheim.de

Die Gemeinde Aschheim wird im Betreuten Wohnen unterstützt durch:

Nachbarschaftshilfe Aschheim/Dornach e.V.
Nachbarschaftshilfe – Einsatzleitung
Tel.: 089 / 904 45 89 Fax: 089/907 75 291
E-Mail: info(@)nbh-aschheim-dornach.de
www.nbh-aschheim-dornach.de

Pflegedienst (APD) der Nachbarschaftshilfe
24-Stunden-Notrufdienst
Im Bedarfsfall Pflege und Unterstützung
häusliche Krankenpflege gem. SGB V
Verhinderungspflege gem. SGB XI
Beratungseinsatz gem. §37 Abs. 3
Ambulante Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung gem. SGB XI
Tel.: 089 928 61 30
Fax: 089 928 61 350
E-Mail: pflege(@)nbh-aschheim-dornach.de

Mahlzeitendienst der Nachbarschaftshilfe
Angebot von Mittag- und Abendessen im Speisesaal
Tel.: 089 909 00 184
Fax: 089 907 75 291
E-Mail: mzd(@)nbh-aschheim-dornach.de

Zum Beispiel für junge Leute, die zu Hause ausziehen möchten oder Alleinerziehende, die auf dem freien Markt keine bezahlbare Wohnung finden, bietet die Gemeinde Aschheim im Rahmen des Wohnungsbauförderungs-programmes derzeit 1- bis 3-Zimmer-Wohnungen mit ca. 35 m² bis ca. 80 m² an.

Aufgrund der gemeindlichen Zuschüsse beim Bau der Wohnungen kann eine günstige Kaltmiethöhe angesetzt werden. Berücksichtigungsfähig für gemeindliche Mietwohnungen sind Aschheimer und Dornacher Bürger, die 5 Jahre mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind, festgesetzte Einkommensgrenzen (Informationen dazu erhalten Sie bei Frau Färber im Rathaus) nicht überschreiten und kein Immobilieneigentum haben.

Das Belegungsrecht für alle freifinanzierten gemeindlichen Mietwohnungen liegt bei der Gemeinde Aschheim.

Bauland für Familien ist in der Gemeinde Aschheim ein seit Beginn des „Aschheimer Modells“ stark gefragter Bereich, da es die Situation auf dem freien Markt jungen Familien nur schwer möglich macht, ein Baugrundstück zu erwerben.
Die Gemeinde Aschheim bietet für Familien immer wieder Baugrundstücke zum Kauf an. Ebenfalls finden die durch die Baugesellschaft München-Land GmbH erstellten Reihenhäuser, die schlüsselfertig an die Erwerber übergeben werden, große Resonanz. Diese Reihenhausbebauung wurde erstmalig 2011 unseren Bürgern angeboten und konnte inzwischen bereits an drei Standorten realisiert werden.
Sobald Grundstücke oder Reihenhäuser in diesem Programm zur Verfügung stehen, wird dies im gemeindlichen Ortsnachrichtenblatt angezeigt. Nach dieser Veröffentlichung sind innerhalb einer dort genannten Frist projektbezogene Bewerbungen für ein Grundstück/Bauvorhaben möglich.

Die Vergabe durch den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss erfolgt punktebasiert nach sozialen Kriterien wie z. B. Anzahl der Kinder, Schwerbehinderung, ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Aschheim, geringes Einkommen u. a. Die Ortszugehörigkeit wird – entsprechend der Empfehlung für Einheimischenmodelle durch die europäische Kommission – im Rahmen des Punktesystems angerechnet.
Der Grundstückspreis richtet sich nach dem Einkommen. Dieser liegt derzeit zwischen 450,-- und 750,-- € pro Quadratmeter zuzüglich Erschließungskosten. Er wird regelmäßig an die Bodenrichtwerte, die durch den Gutachterausschuss des Landkreises München festgele werden, angepasst.

Die Bereiche „gemeindliche Mietwohnungen“ und „Betreutes Wohnen“ sind ein laufendes Programm; die erforderlichen Antragsformulare hierzu erhalten Sie im Rathaus, Zimmer E 20.

Antragsformulare für die Bereiche „Bauland / Reihenhäuser“ stehen nur während der Zeit der Ausschreibung eines jeweiligen Projekts zur Verfügung und sind dann ebenfalls im Rathaus erhältlich.

Der Bau einer Eigentumswohnanlage ist derzeit in unserer Gemeinde nicht geplant, soll jedoch in den nächsten Jahren wieder ins Auge gefasst werden. Beim Kaufpreis für die Wohnungen soll dann – analog dem Baulandprogramm – der vergünstigte gemeindliche Grundstückspreis an die Erwerber weitergegeben werden.

Die jeweils erforderlichen Antragsformulare sowie die Vergaberichtlinien erhalten Sie im Rathaus.

Frau Renate Färber
Tel.: 089 / 90 99 78-40
Fax: 089 / 90 99 78-840
E-Mail: wohnungsbaufoerderung(@)aschheim.de