Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge)
Hier erhalten Sie Informationen über Steuern und Beiträge, die von der Gemeinde Aschheim erhoben werden:
Informationen zur Grundsteuerreform 2025 finden Sie hier.
Abgaben können Steuern, Gebühren oder Beiträge sein.
Folgende Abgaben erhebt die Gemeinde Aschheim derzeit nicht:
1. Steuern:
Bettensteuer, Speiseeissteuer, Vergnügungssteuer, Verpackungsmittelsteuer, Zweitwohnungssteuer
2. Gebühren:
Straßenreinigungsgebühren
3. Beiträge:
Fremdenverkehrsbeitrag, Straßenausbaubeiträge
Allgemeiner Hinweis:
Angaben und Meldungen zu abgaberelevanten Vorgängen (Steuern, Gebühren, Beiträge) sind von den jeweils Abgabepflichtigen wahrheits- und fristgemäß anzugeben und einzureichen.
Fehlerhafte Meldungen, Falschangaben und andere nicht wahrheitsgemäße oder unvollständige Informationen, die zu ungerechtfertigten Abgabevorteilen oder Abgabeverkürzungen führt, sind mindestens bußgeldbewährt, teilweise sogar schon eine Straftat. Allein der Versuch kann bereits den Tatbestand einer Straftat erfüllen.
Bei Kommunalabgaben:
- http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG-14
- http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG-15
- http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG-16
Bei bundesgesetzlich geregelten Abgaben: