Einwohnermeldeamt

Was muss ich mitbringen? Was muss ich beachten?

Termine im Einwohnermeldeamt können hier online oder telefonisch unter der Nummer 089/909978 -25 oder -14 (Öffnungszeiten beachten) gebucht werden.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab sofort bietet das Einwohnermeldeamt Ihnen die Möglichkeit, ihr biometrisches Passbild (ab einem Alter von 2 Jahren) für ihren Personalausweis oder Reisepass direkt vor Ort im Rathaus erstellen zu lassen. Sie haben bei der Online-Terminbuchung die Auswahlmöglichkeit zwischen „Personalausweis und/oder Reisepass beantragen inkl. digitaler biometrischer Fotoerstellung“ und „Personalausweis und/oder Reisepass beantragen ohne digitale biometrische Fotoerstellung“.

Bitte wählen Sie bei ihrer Terminbuchung die Leistung entsprechend aus. Die Zusatzkosten für die Fotoerstellung im Einwohnermeldeamt liegen bei 8,50 €.

Ein Termin mit Fotoerstellung könnte eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Um Bürgerinnen und Bürgern die Wartezeit bei Behördengängen mit Kindern so angenehm wie möglich zu gestalten, wird aktuell direkt vor dem Rathaus ein kleiner Spielplatz errichtet.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt telefonisch unter 089/909978-14 oder -25 gerne zur Verfügung

Die An-, Ab- und Ummeldung ist kostenfrei.

Bitte bringen Sie zu oben genannten Meldevorgängen, Ihre Wohnungsgeberbescheinigung, die Sie hier herunterladen können, Ihren Personalausweis, Reisepass und wenn vorhanden den Kinderreispass mit.
In diese Dokumente wird die neue Anschrift, bzw. der neue Wohnort eingetragen.

Meldepflicht:
Die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung beträgt zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland oder Abmeldung eines weiteren Wohnsitzes (Nebenwohnsitz)

Wohnungsgeberbestätigung:
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An,- Ab- und Ummeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug schriftlich gegenüber der Meldebehörde zu bestätigen.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.
Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Das amtliche Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers können Sie hier herunterladen, oder im Rathaus Aschheim abgeholt werden.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland)

Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrietaugliches Passbild
  • Ist das bisherige Dokument nicht von der Gemeinde Aschheim ausgestellt, benötigen Sie eine Heiratsurkunde oder eine Geburtsurkunde.
  • Bei unter 16-Jährigen Zustimmungserklärung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten.
    Diese können Sie hier herunterladen.
    Wenn Sie alleine sorgeberechtigt sind, benötigen wir als Nachweis bei jeder Neubeantragung oder Änderung des Ausweisdokumentes eine Negativbescheinigung. Die Negativbescheinigung erhalten Sie beim Kreisjugendamt im Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, Tel. 089/6221-0.

Gebühren:
Gültigkeit bis 24 Jahre: 6 Jahre, Gebühr: 22,80 €
Gültigkeit ab 24 Jahre: 10 Jahre, Gebühr: 37,00 €

Besonderheiten:
Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat. In diesem sind die aufgedruckten Daten und das Passfoto digital abgelegt.
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig.

Gebühr: 10,00 €

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

Hinweis:
Personalausweise können auch für Kinder jeden Alters beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.

Benötigte Unterlagen:
Gültiger Personalausweis

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) verfügen.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrietaugliches Passbild
  • Ist das bisherige Dokument nicht von der Gemeinde Aschheim ausgestellt, benötigen Sie eine Heiratsurkunde oder eine Geburtsurkunde
  • Bei unter 18-Jährigen Zustimmungserklärung der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten.
    Diese können Sie hier herunterladen.
  • Wenn Sie alleine sorgeberechtigt sind, benötigen wir als Nachweis bei jeder Neubeantragung oder Änderung des Ausweisdokumentes eine Negativbescheinigung. Die Negativbescheinigung erhalten Sie beim Kreisjugendamt im Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, Tel. 089/6221-0.

Gebühren:
Reisepass mit 32 Seiten:
Gültigkeit bis 24 Jahre: 6 Jahre, Gebühr: 37,50 €
Gültigkeit ab 24 Jahre: 10 Jahre, Gebühr: 70,00 €
Expresspass: Ausstellung binnen 72 Stunden, plus Samstag, Sonntag und Feiertage (Herstellung binnen drei Werktagen).
Gültigkeit bis 24 Jahre 6 Jahre, Gebühr: 69,50 €
Gültigkeit ab 24 Jahre 10 Jahre, Gebühr: 102,00 €

Reisepass mit 48 Seiten:
Gültigkeit bis 24 Jahre: 6 Jahre, Gebühr: 59,50 €
Gültigkeit ab 24 Jahre: 10 Jahre, Gebühr: 92,00 €
Expresspass: Ausstellung binnen 72 Stunden, plus Samstag, Sonntag und Feiertage (Herstellung binnen drei Werktagen).
Gültigkeit bis 24 Jahre 6 Jahre, Gebühr: 91,50 €
Gültigkeit ab 24 Jahre 10 Jahre, Gebühr: 124,00 €

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

Sollten Sie den Reisepass dringend benötigen und sollte sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Sie müssen aber nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern akzeptiert.
Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.

www.epass.de
www.bmi.bund.de
www.auswaertiges-amt.de

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Zum 1. Januar 2024 wird nun in der Passverordnung (PassV) die Abschaffung des Kinderreisepasses vollzogen. Ab diesem Datum können Kinder nur noch mit einem Reisepass oder mit dem Personalausweis reisen und Kinderreisepässe dürfen weder neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Im Umlauf befindliche Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiter verwendet werden und laufen dann aus.

Hintergrund ist vor allem, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (sogar teilweise in der EU) nicht mehr als Ausweisdokument akzeptiert werden. Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung/Verlängerung des Kinderreisepasses vermieden.

Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:

  • Führungszeugnis für private Zwecke
  • Führungszeugnis für eine Behörde
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Europäisches Führungszeugnis

Online-Antrag
Hier können Sie das Führungszeugnis online beantragen.

Voraussetzungen
Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Hauptwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Gebühr 13,00 €

Erweitertes Führungszeugnis: Die Aufforderung, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Besonderheiten:

Führungszeugnis für private Zwecke
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeanschrift gesandt.

Führungszeugnis für eine Behörde
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde gesandt. Im Antrag muss der Verwendungszweck angegeben werden.

Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis kann erteilt werden, wenn

1. die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des
§ 30 a BZRG vorgesehen ist

oder wenn

2. dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a) die Prüfung der Eignung nach § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch -
Kinder- und Jugendhilfe
b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung,
Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
c) eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt
zu Minderjährigen aufzunehmen.

Wer einen solchen Antrag stellt, hat eine Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

Europäisches Führungszeugnis
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

Der Fischereischein berechtigt Sie zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Wollen Sie in einem anderen Bundesland angeln, müssen Sie sich vor Ort informieren, ob ihr bayerischer Fischereischein dort anerkannt wird. Haben Sie Ihren Fischereischein in einem anderen Bundesland erworben, dann gilt dieser in Bayern bis zum Ende seiner Gültigkeit. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.
Um die Fischerei ausüben zu können, ist nicht nur der Fischereischein, sondern auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Fischereierlaubnisschein) erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis über die Ablegung der staatlichen Fischerprüfung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles Passfotos, ca. 35 x 45 mm
  • Bisheriger Fischereischein

Gebühren

  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35 €
  • Jugendfischereischein: 15 €

Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.

14 - 22 Jahre: 300 €
23 - 27 Jahre: 288 €
28 - 32 Jahre: 256 €
33 - 37 Jahre: 224 €
38 - 42 Jahre: 192 €
43 - 47 Jahre: 160 €
48 - 52 Jahre: 128 €
53 - 57 Jahre: 96 €
58 - 62 Jahre: 64 €
63 - 67 Jahre: 32 €

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40 €.

Der Familienpass wird für alle Münchner Familien und für Familien aus dem Landkreis München für 6,00 Euro angeboten. Er ist bis 31. Dezember des laufenden Jahres gültig und enthält zahlreiche Gutscheine und viele attraktive Ermäßigungen.
Der Familienpass gilt für zwei Erwachsene und bis zu vier Kindern bis einschließlich 17 Jahren.
Familien mit mehr als vier Kindern bekommen einmalig einen weiteren, kostenlosen Familienpass.

Was ist der Münchner Familienpass?
Der Münchner Familienpass bietet Ermäßigungen, Gutscheine, Anregungen und exklusive Angebote. Er soll Familien im Alltag und bei der Freizeitgestaltung finanziell entlasten.

Wie lange ist er gültig?
Der Familienpass gilt von 01.01. bis einschließlich 31.12. (ganzjährig). Bei manchen Angeboten gibt es aufgrund von Spielzeiten oder Saisonen abweichende Termine. Diese sind auf dem jeweiligen Coupon vermerkt.

Wie viel kostet der Münchner Familienpass?
Der Familienpass kostet 6 €.

Der Münchner Ferienpass ist für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren, die ihre Ferien in München und Umland verbringen wollen.
Auch Kinder und Jugendliche, die nicht in München und Umgebung leben, können diesen Pass erwerben. Der Ferienpass ist ein kleines Gutscheinheft, in dem Gutscheine zum Heraustrennen sind.

Was ist der Münchner Ferienpass?
Ideal gegen Langeweile, viel Spaß für wenig Geld!
Der Münchner Ferienpass bietet Ermäßigungen, Gutscheine, Anregungen und exklusive Angebote.

Wie lange ist er gültig?
Er gilt ab den Herbstferien bis zum Ende der Sommerferien.

Wie viel kostet der Münchner Ferienpass?
14 € für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre.
Er beinhaltet die M-Bäder-Nutzung, die MVV-Nutzung in den Sommerferien und das Ferienpassprogramm.
10 € für Jugendliche von 15 bis 17 Jahre.
Er beinhaltet die M-Bäder-Nutzung und das Ferienpassprogramm, aber nicht die MVV-Nutzung.

Benötigte Unterlagen:
Aktuelles Passbild

Was bietet der Münchner Ferienpass?
Der Ferienpass bietet Sehenswertes, Museen, Theater, Kino, Sport, Führungen, kreative Angebote und vieles mehr. Er bietet viele Tipps für aufregende Unternehmungen in und um München zu kostenfreien bzw. stark ermäßigten Preisen.

Was ist eine Fundsache?
Fundsachen sind verlorene Sachen. Dazu zählen nicht hinterlegte, abgestellte oder entsorgte Dinge, wie zum Beispiel alte Autoreifen, abgelaufene Medikamente, im Keller oder in der Mülltonne zurückgelassene alte Möbelstücke oder Fernsehgeräte; diese Dinge sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.

Welche Fundsachen werden nicht angenommen?

  • Leicht verderbliche und abgelaufene Lebensmittel, Medikamente und dergleichen.
  • Kaputte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind.
  • Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen: Feuerlöscher, Gaskartuschen, Kanister mit unbekanntem Inhalt, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge, motorisierte Vehikel und dergleichen.
  • Gegenstände, die offensichtlich gesondert entsorgt werden müssen: alte Möbel, Autoreifen, Elektrogeräte, Gaskartuschen, Feuerlöscher, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge, motorisierte Vehikel und dergleichen. Auskünfte hierzu erteilt das Umweltamt der Gemeinde Aschheim.7

Was genau passiert, wenn ich eine Fundsache abgebe?
Es wird eine Fundanzeige ausgestellt. Sie beinhaltet folgende Punkte:

  • Finderdaten
  • Fundtag und Fundort
  • Beschreibung der Fundsache
  • Ihr Einverständnis mit der Herausgabe der Fundsache an einen Berechtigten.
  • Ihr Anspruch auf Finderrechte, wie zum Beispiel Finderlohn

Wie hoch ist der Finderlohn?
In Höhe von fünf Prozent des Wertes bei einer Sache bis zu 500 € und drei Prozent bei einer Sache ab 500 €.