Förderprogramme - Freiwillige Förderung durch die Gemeinde Aschheim

 

Gemäß Beschluss des Umwelt-, Energie- und Mobilitätsausschusses vom 16.07.2024 wird das Förderprogramm für private Baumpflanzungen in der Gemeinde Aschheim um ein Jahr verlängert.

Gefördert werden private Baumpflanzungen, um die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Gemeindegebiet aufzuwerten und Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten zu schaffen und zu vernetzen. Die Förderung soll zur Eigeninitiative anregen, zu einer ökologisch orientierten Siedlungsentwicklung beitragen und das Klima in der Gemeinde nachhaltig positiv beeinflussen.

Was wird gefördert?

  • Pflanzung von standortgerechten, heimischen Obstbäumen und Laubbäumen
  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte im Zusammenhang bebaute Gemeindegebiet
  • Baumpflanzungen, die aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan realisiert werden müssen, sind nicht förderfähig

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuwendung wird als anteiliger Zuschuss für die Anschaffung gewährt. Der Fördersatz beträgt max. 50 % der durch Rechnung nachgewiesenen Kosten des Baumes. Der Zuwendungssatz beträgt höchstens:

  • Bei Obstbäumen (Hochstämme) 40 € je Baum
  • Bei anderen Laubbäumen 200 € je Baum
  • Gefördert werden maximal 3 Bäume pro Antragsteller.

Details zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte der angehängten Richtlinie.
Einzureichen ist der Antrag schriftlich oder per E-Mail (umwelt(@)aschheim.de) bei der Gemeinde.

Verlängerung Richtlinie des Förderprogrammes für Baumpflanzungen

Die Gemeinde Aschheim bezuschusst seit 1994 Maßnahmen zur Energieeinsparung beim Wohnungsbau. Das Ziel dieser Förderung durch die Gemeinde ist es, im Sinne eines Beitrags zum aktiven Umweltschutz den Einsatz alternativer bzw. umweltfreundlicher Energien zu fördern, um so die CO²-Belastung, insbesondere durch die Verringerung des Einsatzes von fossilen Energieträgern, zu vermindern.

Das bestehende Förderprogramm wurde umfassend geändert. Dadurch sollen neue Anreize geschaffen werden um die energetische Sanierung von Gebäuden, die Energieeinsparung sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien voranzutreiben.

Die Richtlinien des Energiesparförderprogramms wurden am 19.07.2022 im Umwelt-, Energie- und Mobilitätsausschuss beschlossen und treten am 20.07.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Energiesparförderprogramm mit Stand 01.08.2020 außer Kraft.


Seit dem 01.08.2018 fördert die Gemeinde Aschheim die Anschaffung von Pedelecs, Lastenräder und Lastenpedelecs für Privathaushalte, für Unternehmen als auch für gemeinnützige Vereine und freiberuflich Tätige. Durch die elektrische Unterstützung sind Pedelecs in der Lage, kürze Fahrten mit Verbrennern zu ersetzten und so zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur Lärmvermeidung beizutragen.
Seit dem 01.08.2022 werden auch Fahrräder mit mindestens 26 Zoll gefördert. Darüber hinaus dürfen Beschäftigte der Gemeinde Aschheim das Sonderförderprogramm in Anspruch nehmen.